Berlin: (hib/FID) Die bisher ergriffenen Maßnahmen zum Umgang mit der Blauzungenkrankheit (einer viralen Infektionskrankheit bei Schafen, Ziegen und Kühen) stuft die Bundesregierung als positiv ein. Das geht aus ihrer Antwort ( 16/4338) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/4228) hervor. Insbesondere habe die Errichtung der 20km-Schutzonen gemäß der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit einer Ausbreitung der Krankheit maßgeblich entgegenwirken können. Informationen über wirtschaftliche Schäden durch erkrankte Tiere lägen nicht vor. Für die Verbringung von Tieren hält die Regierung bundeseinheitliche Regeln für erforderlich. Aus diesem Grund sei in Umsetzung der Entscheidung 2005/393/EG die Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit erlassen worden, deren Durchführung in die Zuständigkeit der nach Landesrecht zuständigen Behörden falle.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf