Berlin: (hib/SUK) Drei Viertel aller
Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei sind Beamte im mittleren
Dienst. Dabei nehmen jährlich etwa 600 Polizeibeamte am
Praxisaufstieg in den gehobenen Dienst teil. Das teilt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/4332) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/4226) mit. Die unterschiedlichen
Aufstiegsvarianten - Ausbildungsaufstieg, Praxisaufstieg und
beschränkter Praxisaufstieg - erlaubten es nach Ansicht der
Regierung, dem "dienstlichen Bedarf und den individuellen
Fähigkeiten und Bedürfnissen" der Beschäftigten
entsprechend Aufstiegsmöglichkeiten anzubieten. Man beurteile
die Auswirkungen des bisherigen Laufbahnmodells auf den
Dienstalltag grundsätzlich positiv, allerdings würden die
Verfahren noch in diesem Jahr evaluiert werden, um zu prüfen,
ob die Ziele erreicht wurden oder ob es Anpassungsbedarf gibt. Die
Frage der Liberalen, ob ein lehrgangs- oder prüfungsfreier
Praxisaufstieg geplant sei, wird verneint: Ein solcher Aufstieg
würde zwar kurzfristig bei den Beamten positiv aufgenommen
werden, längerfristig sei aber "zu befürchten, dass die
Beamtinnen und Beamten erkennen werden, dass die erforderlichen
Kenntnisse und Fähigkeiten nicht im erforderlichen Umfang
vorhanden sind". Dies könne zu Demotivation, Unzufriedenheit
und Frustration bis hin zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen
führen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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