Berlin: (hib/FID) Die EU-Kommission soll
die Veröffentlichung der Daten zur Agrarförderung
übernehmen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer
Antwort (
16/4324) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
16/4260) zur Umsetzung der
EU-Transparenzinitiative in Deutschland. Für die
Veröffentlichungen seien die Vorgaben des EU-Rechts
maßgebend. Bezüglich des Europäischen Garantiefonds
für die Landwirtschaft sei in der Verordnung zur Änderung
der Allgemeinen Haushaltsordnung vorgesehen, dass die Daten
erstmals für das Haushaltsjahr 2008 veröffentlicht
würden, so die Regierung. Betont wird, dass nationale Mittel
nur dann in die Veröffentlichung einbezogen würden, wenn
sie ein Teil kofinanzierter Maßnahmen seien. Die
Veröffentlichung der Empfänger von
Fördermaßnahmen, die rein national finanziert
würden, sei im Rahmen der Umsetzung der
EU-Transparenzinitiative nicht geplant.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
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