Berlin: (hib/HIL) Das Gesetz über den
Bau und die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch private
Unternehmen ist nach Meinung der Linksfraktion
überflüssig. Deshalb wollen sie mit einem Gesetzentwurf (
16/4658) das
Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz (FStrPrivFinG) so
ändern, dass "dieses Gesetz nicht auf neue
Fernstraßenprojekte angewendet werden kann". Das bestehende
Gesetz sei gescheitert, da seit Inkrafttreten 1994 und einer
Novelle 2006 lediglich "erst zwei Straßenbauprojekte in
kommunaler Baulast und noch keines in der Baulast des Bundes auf
der Grundlage dieses Gesetzes realisiert" worden seien. Mit dem
Gesetz sollen so genannte Privat-Öffentliche Partnerschaften
ermöglicht werden, indem Bau, Erhaltung, Betrieb und
Finanzierung von Bundesfernstraßen privaten Unternehmen zur
Ausführung übertragen werden. Auch der schlechte
wirtschaftliche Erfolg der beiden nach dem FStrPrivFinG
realisierten Projekte in Rostock und Lübeck belege, dass in
Deutschland mit seinem gut ausgebauten und dichten
Straßennetz isolierte und mit einer Pkw-Maut belastete
Strecken keine Akzeptanz in der Bevölkerung fänden. Eine
mögliche Insolvenz der Betreiber solcher Strecken berge zudem
hohe finanzielle Risiken für den jeweiligen
Baulastträger. Außerdem verhindert die jahrelange
Planung und Diskussion des Straßenbaus auf Basis des Gesetzes
nach Ansicht der Linken die schnelle Lösung vorhandener
Verkehrsprobleme durch alternative, billigere
Straßenbauvorhaben oder andere verkehrliche Maßnahmen.
Eine Aufhebung des Privatfinanzierungsgesetzes hätte nach
Aussage der Abgeordneten zur Folge, "dass keine Rechtsverordnungen
und somit auch keine Mauthöhenverordnungen für die
bereits nach diesem Gesetz realisierten Projekte mehr erlassen
werden könnten". Deshalb sei die vorgeschlagene
Gesetzesänderung die einzige Möglichkeit, so die
Linken.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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