Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Die Linke will gesetzlich klarstellen, dass jegliche Einarbeitungs- und Probearbeitszeiten als Arbeitsverhältnis gelten und entsprechend tariflich oder ortsüblich entlohnt werden. In einem Antrag ( 16/4909) verlangen die Abgeordneten, so genannte Einfühlungsverhältnisse zu verbieten, bei denen Arbeitskräfte schlecht oder gar nicht bezahlt werden, bevor sie einen regulären Arbeitsvertrag erhalten. Diese Form des Lohndumpings dürfe nicht länger mit Verweis auf die Vertragsfreiheit für zulässig erklärt werden, argumentieren die Linksparlamentarier. Sie beziehen sich dabei auf Urteile des Landesarbeitsgerichtes Hamm und des Landesarbeitsgerichtes Bremen. Bereits heute bestehe - rechtlich abgesichert - die Möglichkeit, Probearbeitsverhältnisse von bis zu sechs Monaten zu vereinbaren. Darüber hinaus gebe es keine Notwendigkeit für "Einfühlungsverhältnisse".
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf