Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung will
das Hartz-IV-Optionsmodell auch im Sonderfall von
Kreisgebietsreformen nicht ausdehnen. Entsprechende
Gesetzentwürfe seien nicht geplant, schreibt die Regierung in
ihrer Antwort (
16/4967) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/4794). "Das geltende Recht erlaubt keine
derartige Ausdehnung", betont die Regierung wortgleich in einer
Antwort (
16/4965) auf eine ähnlich gelagerte Kleine
Anfrage der Linksfraktion (
16/4728). Die beiden Fraktionen hatten in ihren
Anfragen die Auswirkungen von Kreisgebietsreformen in Sachsen und
Sachsen-Anhalt thematisiert. Für die Betreuung der
Arbeitslosengeld-II-Bezieher sind deutschlandweit in 69 Kommunen
ausschließlich Städte oder Gemeinden zuständig und
nicht - wie sonst üblich - Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) aus
örtlicher Arbeitsagentur und Kommune gemeinsam. In beiden von
FDP und Die Linke angesprochenen Ländern werden nun Gebiete
zusammengelegt, in denen es unterschiedliche Systeme zur Betreuung
von Langzeitarbeitslosen gibt. Die Regierung erläutert, die
Zulassung der Optionskommunen beruhe auf einer Experimentierklausel
im Zweiten Sozialgesetzbuch. Ziel des Experimentes sei es
herauszufinden, ob die Arbeitsagenturen oder die kommunalen
Träger erfolgreicher bei der Eingliederung von
Langzeitarbeitslosen ins Erwerbsleben sind. Das
Bundesarbeitsministerium werde dem Bundestag bis Ende 2008
über die Ergebnisse berichten. Sie halte es "für
sinnvoll", schreibt die Regierung, "die bisherigen
Trägerstrukturen für die Durchführung der
Grundsicherung für Arbeitssuchende auch nach Abschluss der
Gebietsreform beizubehalten". Die Zulassung der Optionskommunen
bestehe weiter fort, gelte jedoch nur im Umfang des alten Kreises.
"Dies folgt aus dem Grundsatz der Rechtsnachfolge", betont die
Regierung: Der Rechtsnachfolger könne nicht mehr Rechte
erlangen, als der Rechtsvorgänger hatte. Das Festhalten an den
bisherigen Grenzen der Optionskommunen "dürfte in
organisatorischer Hinsicht weniger Schwierigkeiten aufwerfen als
ein Zuständigkeitswechsel".
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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