Berlin: (hib/MIK) Über den Umgang,
die Überwachung und den Verbleib von Schlachtabfällen
will sich die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage (
16/5074) informieren. Auf allen Stufen der
Gewinnung und Verarbeitung von tierischen Lebensmitteln entstehen
Abfälle, heißt es darin. Bereits bei der Schlachtung
beträfe dies durchschnittlich etwa ein Drittel jedes
Schlachtkörpers. Der Ausbruch der Krankheit BSE habe zu
EU-weiten Regelungen für den Umgang mit Schlachtabfällen
geführt, die die Verbraucherinnen und Verbraucher
schützen sollen, so die Fraktion. Allerdings könne
mangels entsprechender Melde- und Dokumentationsvorschriften
für ihren allergrößten Teil, nämlich
diejenigen Materialien der "Kategorie 3" mit dem geringsten
BSE-Risiko, nur geschätzt werden, wie viele
Schlachtabfälle jedes Jahr in der EU tatsächlich
entständen. Deshalb will die Fraktion unter anderem wissen,
auf welchen Stufen der Erzeugung, der Verarbeitung oder der
Behandlung und des Verkaufs von tierischen Produkten nicht oder
nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignete tierische
Nebenprodukte entstehen können. Weiter soll die Regierung
mitteilen, welche Behörden die Menge dieser tierischen
Produkte sowie ihren Verbleib in Deutschland und der
Europäischen Union erfassen und wie diese Behörden
sicherstellen, dass es zu keiner illegalen Wiedereinschleusung
nicht mehr lebensmitteltauglicher tierischer Nebenprodukte in die
menschliche Nahrungskette kommt. Schließlich soll die
Bundesregierung darüber informieren, ob es zulässig ist,
zu anderen Zwecken als zur Heimtierfutterversorgung
Säugetiereiweiß und anderes Tiermehl aus
Kategorie-3-Materialien zu belasten.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf