Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion will
den Mittelstand dadurch fördern, dass er von
Bürokratielasten befreit wird. Der Bürokratieabbau
dürfe sich nicht nur auf Einzelfälle beziehen, sondern
müsse in großem Umfang auf möglichst alle Bereiche
mittelständischer Aktivitäten ausgedehnt werden, schreibt
sie in einer Kleine Anfrage (
16/5162). Verlangt werden eine massive
Vereinfachung des Steuerrechts, des Sozialversicherungs- und
Arbeitsrechts, des Umweltrechts sowie ein Abbau von
Statistikpflichten. Die Regierung soll die durchschnittliche
zeitliche und finanzielle Belastung von Unternehmen mit bis zu 49
Mitarbeitern sowie von Unternehmen mit 50 bis 499 Mitarbeitern
aufgrund der Erfüllung von Informationspflichten beziffern.
Gefragt wird, ob die Regierung einen gesetzlichen Anspruch auf
verbindliche und kostenfreie Steuerauskünfte der
Finanzämter einführen will, ob die
Einnahme-Überschuss-Rechnung vereinfacht werden soll und ob
die Fahrverbote für Lkw an Feiertagen bundesweit
vereinheitlicht werden müssen. Die Abgeordneten interessiert
ferner, ob die Bundesregierung Kfz-Zulassungen vereinfachen und den
Forderungserwerb durch Banken im Insolvenzverfahren erleichtern
will. Schließlich soll die Regierung auch mehrfache
Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes beurteilen.
In einer weiteren Kleinen Anfrage (
16/5161) fordert die Fraktion die
Bundesregierung auf, eine Bilanz nach einem Jahr des Programms
für Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung zu ziehen.
Das Bundeskabinett habe dieses Programm Ende April vergangenen
Jahres beschlossen und sich verpflichtet, Bürokratiekosten,
die durch Informationspflichten für Unternehmen, Bürger
und Verwaltung entstehen, deutlich zu senken und neue
Informationspflichten zu vermeiden, heißt es weiter. Die
Regierung habe sich zum Ziel gesetzt, die Bürokratiekosten bis
zum Jahr 2011 um 25 Prozent zu verringern. Die Liberalen wollen
wissen, ob die Entlastung von bürokratischen Kosten seit dem
Kabinettsbeschluss beziffert werden kann, wie viele Gesetz- und
Verordnungsentwürfe der neue geschaffene Normenkontrollrat zur
Überprüfung der Bürokratiekosten untersucht hat und
wie hoch derzeit der Bestand des Bundesrechts (Gesetze,
Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften) ist.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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