Berlin: (hib/MVF) Der Abtransport von
abgereichertem Uranhexafluorid, das bei der Urananreicherung als
Reststoff anfällt, und seine rechtliche Grundlage interessiert
die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage (
16/5174) an die Bundesregierung. Ausgangspunkt
ist die Urananreicherungsanlage im westfälischen Gronau. Von
dort werde abgereichertes Uranhexafluorid in die Russische
Föderation transportiert, wobei unklar sei, was dort mit dem
Material geschehe. Die Abgeordneten stellen sich die Frage, "ob
hier lediglich eine teuere Atommüllentsorgung umgangen wird",
wie die Umweltorganisation Ecodefense behaupte. Die Bundesregierung
soll sagen, ob sie die Einschätzung des Bundesamtes für
Strahlenschutz teilt, wonach der Transport von Uranhexafluorid
nicht genehmigungspflichtig sei. Weiterhin wollen die Abgeordneten
unter anderem wissen, auf welcher vertraglichen Grundlage der
Abtransport nach Russland beruht und welche Erkenntnisse die
Bundesregierung über den dortigen Lagerungsort besitzt.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
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