Berlin: (hib/SUK) Menschen, die sich um
die Einbürgerung in Deutschland bewerben, sollen künftig
"staatsbürgerliches Grundwissen sowie Kenntnisse der
Grundsätze und Werte unserer Verfassungsordnung" nachweisen
und sich mündlichen und schriftlichen Sprachtests unterziehen,
in denen sie nachweisen, dass sie "in zureichendem Maß" die
deutsche Sprache beherrschen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des
Bundesrats (
16/5107) hervor. Die Länderkammer moniert,
die derzeitigen Bestimmungen über die Einbürgerung
stellten "nicht in zureichendem Maß" sicher, dass nur
derjenige eingebürgert werden könne, der in Deutschland
integriert sei und die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung
anerkenne. Zahlreiche Eingebürgerte sprächen kaum deutsch
und hätten unzureichende Kenntnisse von dem Land, dessen
Staatsangehörigkeit sie erworben haben. Es seien Fälle
bekannt geworden, in denen "Ausländer die deutsche
Staatsangehörigkeit erwerben konnte, obwohl sie die
Werteordnung des Grundgesetzes ablehnen oder sogar verachten". Doch
nur wer integriert sei, sei als künftiger Staatsbürger
zur Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben
befähigt, heißt es in dem Entwurf. Nach dem Willen des
Bundesrats sollen künftig nur Ausländer eingebürgert
werden können, die unter anderem seit mindestens acht Jahren
in Deutschland leben, sich zur freiheitlich demokratischen
Grundordnung bekennen und in der Lage sind, den Lebensunterhalt
für sich und ihre Familie ohne Inanspruchnahme von Leistungen
nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch zu
bestreiten. Zudem sollen Einbürgerungswillige mündliche
und schriftliche Sprachekenntnisse vorweisen, die sich am
Sprachniveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens
orientieren, und müssen an einem Einbürgerungskurs
teilnehmen. Nach dem Willen des Bundesrats soll Ausländern die
Einbürgerung verwehrt bleiben, wenn ihr Bekenntnis zur
Grundordnung unglaubwürdig ist und Anhaltspunkte die Annahme
rechtfertigen, dass der Ausländer Bestrebungen verfolgt oder
unterstützt, die gegen die Grundordnung gerichtet sind. Bei
der Einbürgerung sei ein Eid abzulegen, der folgenden Wortlaut
hat: "Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze
der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde,
was ihr schaden könnte, so wahr mir Gott helfe."
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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