Berlin: (hib/BOB) Der Bundesrat will eine Verpflichtung zur Vorauszahlung der Gerichtsgebühren auch im Berufungsverfahren verankern. Dazu hat er einen Gesetzentwurf ( 16/5335) vorgelegt. Die Länderkammer weist auf die Tatsache hin, dass das Gerichtskostengesetz nach wie vor keine prozessuale Sanktion enthalte, wenn die Gerichtsgebühren trotz entsprechender Aufforderung nicht gezahlt würden. Berufungsgerichte würden auch dann mit dem vollen Bearbeitungsaufwand belastet, wenn die Staatskassen letztlich ihre Forderungen nicht realisieren könnten, weil der Schuldner die vom ihm geforderte Summe nicht bezahlt. Diese Situation kann nach Ansicht des Bundesrates nicht länger beibehalten werden.
Die Bundesregierung betont, sie unterstütze die Länder bei der notwendigen Konsolidierung ihrer Haushalte. Allerdings müssten die Gesetzesänderungen auch tatsächlich erforderlich sein und eine spürbare Verbesserung der Einnahmen versprechen. Auch müssten die Belange der Recht suchenden Bürger beachtet werden. Er dürfe nicht finanziell über Gebühr belastet werden oder in seinem Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz verletzt werden. Diese Voraussetzungen sind nach Auffassung der Regierung mit dem vorliegenden Entwurf nicht erfüllt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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