Berlin: (hib/VOM) Der von der
Bundesregierung eingesetzte Normenkontrollrat hat bis Ende April
dieses Jahres 83 Gesetz- und Verordnungsentwürfe geprüft.
Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/5323) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/5161). Davon seien bislang 23 Entwürfe
vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Durch die Prüfungen
des Normenkontrollrats würde die Wirtschaft um rund 32
Millionen Euro entlastet, wenn diese Gesetze unverändert in
Kraft treten. Der Normenkontrollrat war mit Gesetzesbeschluss vom
18. August 2006 eingesetzt worden und hat seine Arbeit am 1.
Dezember des vergangenen Jahres aufgenommen. Das Gesetz
verpflichtet die Bundesministerien, die jeweiligen Bürokosten
eines Gesetzes zu ermitteln und dem Normenkontrollrat zur
Prüfung vorzulegen. Der Normenkontrollrat prüfe dabei
mögliche Alternativen, die mit geringeren
Bürokratiekosten verbunden sind, heißt es in der
Antwort. Wie die Regierung weiter mitteilt, hat sie mit ihren
bereits in Kraft getretenen neuen Rechtsbereinigungsgesetzen das
Bundesrecht um 618 Gesetze und Rechtsverordnungen erleichtert.
Ferner habe sie den Entwurf für ein zweites Gesetz über
die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums der Justiz eingebracht, das die Streichung
weiterer 198 Gesetze, Verordnungen und anderer Rechtsvorschriften
vorsieht. Ziel sei es, veraltete Rechtsvorschriften, die heute
keinen Anwendungsbereich mehr haben oder die aus sonstigen
Gründen überflüssig geworden sind, zu beseitigen.
Dies trage dazu bei, so die Regierung, dass das Recht insgesamt
übersichtlicher wird, was das Auffinden maßgeblicher
Vorschriften und Rechtsanwendung erleichtere.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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