Berlin: (hib/UTH) Die Bundesregierung will illegalen Müllexport in Zukunft härter bestrafen. Dazu stellte sie am Donnerstag den Entwurf einer Novelle des Abfallverbringungsgesetzes ( 16/5384) vor, der anschließend an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit überwiesen wurde. Schwere Verstöße gegen das Abfallverbringungsgesetz können nach der Gesetzesänderung künftig mit 100.000 Euro statt mit 50.000 Euro bestraft werden. Außerdem soll es strengere Bußgeldtatbestände geben. Die Länder werden dem Gesetzesentwurf zufolge zu Kontrollen von Mülltransporten per Lkw, Schiff oder Güterzug durch die zuständigen Behörden verpflichtet. Der Zoll und das Bundesamt für Güterverkehr sollen sich mit so genannten "anlassbezogenen" Kontrollen beteiligen. Mit der Gesetzesänderung werden die Vorschriften einer überarbeiteten EG-Verordnung (Nr.1013/2006) umgesetzt und konkretisiert.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf