Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt zwar den zwischen Bundesregierung und EU-Kommission erzielten Kompromiss bezüglich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland, sieht zugleich jedoch Gefahren für die Staatsferne und die Autonomie im Bereich neuer digitaler Programmangebote. In ihrem Antrag ( 16/5424) fordert sie die Bundesregierung deshalb auf, bei der Umsetzung des Kompromisses deutlich zu machen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland eine verfassungsrechtlich garantierte Stellung einnehme. Gegenüber den Bundesländern müsse die Regierung sich dafür einzusetzen, dass dieser auch in Zukunft angemessen über Gebühren finanziert werde. Die derzeitige Erhebung der Rundfunkgebühren müsse allerdings durch ein zeitgemäßes, von den Rundfunkgeräten unabhängiges Gebührenmodell ersetzt werden. Die Grünen wollen zudem erreichen, dass auch die digitalen Programmangebote unter den vom Bundesverfassungsgericht zugewiesenen Grundversorgungsauftrag fallen und nicht auf eine Minimalversorgung reduziert werden dürfen. Es müsse sichergestellt werden, dass den Bundesländern eine rein rechtsaufsichtliche Prüfung digitaler Programmangebote zukomme und keine inhaltliche. Die inhaltliche Prüfung solle allein den Rundfunkgremien vorbehalten sein.
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