Berlin: (hib/SUK) Die Linksfraktion will
sich nicht länger vom Verfassungsschutz beobachten lassen. In
einem Antrag (
16/5455) fordern die Parlamentarier die
Bundesregierung auf, die Überwachung von Abgeordneten durch
das Bundesamt für Verfassungsschutz "unverzüglich
einzustellen und sämtliche bislang angelegten Akten und/oder
Dateien zu löschen bzw. vernichten". Zuvor seien die
Betroffenen umfassend und vollständig über den Inhalt der
Akten zu informieren. Auch auf die Landesämter für
Verfassungsschutz soll über die Landesregierung dahingehend
eingewirkt werden, dass sie die Beobachtung einstellen. Zur
Begründung führt Die Linke an, die Beobachtung und
Ausforschung von Bundestagsabgeordneten und das Anlegen einer so
genannten Sachakte über die Linksfraktion verstießen
gegen den verfassungsrechtlich geschützten Grundsatz der
freien Mandatsausübung und den Grundsatz der Indemnität.
Zudem gefährde die Beobachtung der Abgeordneten die
Funktionsweise des Parlaments. Die Willensbildung in den
politischen Parteien müsse sich "staatsfrei" vollziehen
können, dazu gehöre auch, dass die Angehörigen der
Parteien nicht durch Geheimdienste "direkt oder indirekt
beeinflusst werden dürfen". Die Gründe, mit denen der
Linken eine verfassungsfeindliche Haltung unterstellt würden
und die Überwachung rechtfertigen sollen, seien "nicht
stichhaltig", sondern offenbarten "ihrerseits eine kaum
verfassungskonforme Interpretation". Sie spiegelten "ohne sachliche
Notwendigkeit und ohne juristische Rechtfertigung" den politischen
Willen der jeweiligen Regierungen. Außerdem würden das
Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz die
ihnen zur Verfügung gestellten steuerlichen Mittel
grundgesetzwidrig verwenden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
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