Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung sieht
das Prinzip der Wehrgerechtigkeit als erfüllt an, so lange der
überwiegende Teil aller Wehrpflichtigen auch tatsächlich
zum Grundwehrdienst einberufen wird. In ihrer Antwort (
16/5578) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/5390) kündigt die Regierung an, in den
Jahren 2007 und 2008 die Zahl der Grundwehrdienstleistenden nicht
unter 35.000 sinken zu lassen. In den letzten Jahren ist nach
Angaben der Regierung die Zahl derjenigen, die weder Wehrdienst
noch Zivildienst geleistet haben, jedoch gestiegen. So wurden im
Geburtsjahrgang 1981 24.229 junge wehrpflichtige Männer nicht
gemustert, in den Geburtsjahrgängen 1982 waren es 32.231 und
1983 39.830. Angehörige dieser Jahrgänge werden nicht
mehr zum Wehdienst gezogen, da sie die Regelheranziehungsgrenze
für den Grundwehrdienst erreicht haben, das heißt ihr
23. Lebensjahr vollendet haben.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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