Berlin: (hib/VOM) Der Wirtschaftsausschuss
hat sich am Mittwochmittag für offene Dokumentenstandards und
offene Dokumententauschformate bei informationstechnologischen
Anwendungen eingesetzt. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und
SPD (
16/5602) nahm er in der von der Koalition
selbst geänderten Fassung gegen das Votum der Linken und der
Grünen bei Enthaltung der FDP an. Änderungsanträge
aller drei Oppositionsfraktionen zum Antrag der Koalition fanden
keine Mehrheit, wobei die Opposition geschlossen für diese
drei Änderungsanträge stimmte. Der Bundestag will den
Antrag am morgigen Donnerstag abschließend beraten. "Wer die
Standards setzt, dominiert den Markt", schreiben Union und SPD in
ihrem Antrag. Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Hand
seien auf eine informationstechnologische Infrastruktur angewiesen,
die funktioniert und stets verfügbar ist. Informationen und
Wissen würden verstärkt in Form von digitalen Dokumenten
und Daten ausgetauscht, verarbeitet und abgespeichert. Bei der
Herstellung und Speicherung digitaler Dokumente werde derzeit noch
weitgehend auf herstellerabhängige, nicht öffentlich
dokumentierte Formate zurückgegriffen, obwohl auch hier
Alternativen in Form von genormten Standards vorlägen oder
entwickelt würden. Der HTML-Standard im Internet sei ein
gelungenes Beispiel eines vollständig offenen Formats.
Für Deutschland mit seiner überwiegend
mittelständisch strukturierten Softwarebranche sei ein
ungehinderter und diskriminierungsfreier Zugang zu offenen
Standards unverzichtbar, heißt es weiter. Der Austausch von
Dokumenten und Daten zwischen Behörden, Unternehmen und
Bürgern müsse ohne große technische Hindernisse
möglich sein. Standards sollen nach Meinung des Ausschusses
dann als "offen" betrachtet werden, wenn sie den Austausch zwischen
verschiedenen Plattformen und Anwendungen ermöglichen und
ausreichend dokumentiert sind. Die Ausgestaltung der
Nutzungsbedingungen solle dabei den Vorgaben der internationalen
Standardisierungsorganisationen entsprechen. An diesem Punkt hatten
die Oppositionsfraktionen mit ihren Änderungsanträgen
eingehakt. Die FDP hatte angeregt, dass die Standards den Vorgaben
der EU entsprechen sollten, weil die internationalen
Standardisierungsorganisationen von der Koalition sehr unzureichend
definiert würden. Nach Meinung der FDP widerspricht die
Definition offener Standards im Koalitionsantrag jener der
EU-Kommission. Die Linke hatte die Formulierung angeregt, dass die
Schnittstellen und der Quellcode offengelegt und die technischen
Spezifikationen auch umsetzbar sein müssten, damit Standards
als "offen" betrachtet werden können. Auch müsse ihre
Nutzung zu fairen und dauerhaft gebührenfreien Konditionen
lizenziert werden. Eine ähnliche Formulierung hatten die
Grünen in ihrem Änderungsantrag vorgeschlagen. Die
Bundesregierung wird in dem vom Ausschuss beschlossenen Antrag
aufgefordert, das Bewusstsein von Verwaltung, Wirtschaft und
Bürgern für die Bedeutung international akzeptierter
offener Dokumentenstandards zu fördern, im eigenen
Geschäftsbereich möglichst international akzeptierte,
offene Dokumentenstandards einzusetzen und Bundesbehörden auf
offene Dokumentenstandards zu verpflichten. Der Wirtschaft solle
sie dabei helfen, solche offenen Standards zu entwickeln und zu
nutzen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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