Berlin: (hib/VOM) Zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank muss die Abstimmung bei der Aufsicht über den Bankensektor optimiert werden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 16/5878) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/5665) hervor. Die Regierung bezieht dabei auf Feststellungen des Bundesrechungshofes und ein Gutachten des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung. Zu diesem Zweck werde derzeit auch die so genannte Aufsichtsrichtlinie, die die laufende Überwachung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute durch die Deutsche Bundesbank regelt, überarbeitet. Im Übrigen sei geplant, das Kreditwesengesetz so zu novellieren, dass Jahresabschlussprüfungen besser verwertet werden können und gleichzeitig die Zahl der erforderlichen Prüfungen verringert werden kann. Dies solle dadurch geschehen, dass die Inhalte von Jahresabschlussprüfungen regelmäßig gezielt festgelegt werden. Darüber hinaus sei geplant, das Recht der Bankenaufsicht, an Organversammlungen der Kreditinstitute teilnehmen zu können, auf begründete Fälle zu beschränken.
Zur Finanzierung der BaFin durch die überwachten Kreditinstitute teilt die Regierung mit, die "vollständige Finanzierung" aus Mitteln der Wirtschaft habe sich bewährt. Im vergangenen Jahr seien nach vorläufiger Berechnung 76,5 Prozent der gesamten Kosten der BaFin durch eine Umlage der Kreditinstitute gedeckt worden, während der Anteil der Gebühren 19,5 Prozent betragen habe. Der Rest sei auf gesonderte Kostenerstattungen sowie auf sonstige Einnahmen entfallen. Eine etwaige Veränderung des Besoldungs- und Vergütungssystems der BaFin müsse sich am Grundgesetz sowie am Beamtenrecht messen lassen, betont die Regierung. Vor allem die Wirtschaft fordere, dieses System zu flexibilisieren, um die erforderlichen Fachkräfte rekrutieren zu können. Die Regierung will nach eigenen Angaben prüfen, wie dies geschehen könne.
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