Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung will die Heimkehrerstiftung aufheben. In einem entsprechenden Gesetzentwurf (16/5845) heißt es, der Bundesrechnungshof sei zu dem Ergebnis gekommen, dass sich der Stiftungszweck, ehemalige Kriegsgefangene sowie deren hinterbliebene Ehegatten wirtschaftlich und sozial zu fördern, "im Wesentlichen erledigt" habe. Diese Auffassung hält die Regierung für "überzeugend". Die Leistungen nach dem Heimkehrerstiftungsgesetz (HKStG) sollen daher bis zum 31. Dezember 2009 abgeschlossen werden. Sie sollten nur noch bis Ende 2007 durch die Heimkehrerstiftung selbst erfolgen. Danach solle sie dem Bundesverwaltungsamt übertragen werden, weil aus "demographischen Gründen" die Repräsentation der Betroffenen in den Stiftungsgremien "praktisch kaum mehr zu verwirklichen" sei.
Der Bundesrat hat gegen diesen Entwurf sowohl verfassungsrechtliche als auch sozialpolitische Bedenken geäußert. Der Wegfall der Stiftungsorgane führt nach Ansicht der Länderkammer zum Ausschluss der Vertreter der Opferverbände bei der Mittelvergabe. Mit dem Gesetzentwurf würden zudem bereits erteilte Leistungsbescheide nach dem 31. Dezember 2009 unwirksam, die dem Ausgleich von Nachteilen in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Hinterbliebenenversorgung dienten. Eine "Unwirksamkeitserklärung dieser rechtmäßig begünstigenden Verwaltungsakte" stehe "nicht im Einklang mit der Rechtsstaatsgarantie und dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes". Die Bundesregierung hat diese Einwände zurückgewiesen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf