Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung widerspricht der Auffassung, dass Kindern von Arbeitslosengeld-II-Beziehern "nicht die gleichen Bildungschancen wie anderen Kindern offenstehen würden". In ihrer Antwort ( 16/5870) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/5699) schreibt die Regierung, die Leistungen umfassten auch die Ausgaben für die Nutzung von Verkehrsmitteln, für Nahrungsmittel und für Schulmaterial. Das Bundessozialgericht habe in seiner Entscheidung vom 23. November 2006 sowohl die Höhe als auch die Art der Bedarfsermittlung als verfassungsgemäß bestätigt. Zudem würden zusätzliche Mittel etwa für mehrtägige Klassenfahrten gewährt. Die Regierung verweist darüber hinaus auf die Schulgesetze der Länder. Diese ermächtigten die Kommunen als Schulträger, hilfebedürftige Familien beispielsweise von Kosten der Mittagessensteilnahme zu befreien.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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