Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung
hält eine Neuregelung des Bemessungsrechts nicht für
erforderlich. In ihrer Antwort (
16/6093) auf eine Kleine Anfrage (
16/5989) schreibt sie, die soziale Absicherung
Erziehender sei durch die Einführung eines
Versicherungspflichtverhältnisses für Erziehungszeiten im
Anschluss an ein Versicherungspflichtverhältnis wesentlich
verbessert worden. Eine weitergehende Sonderregelung für
Erziehende, die speziell für diese Personengruppe auf eine
fiktive Bemessung verzichtet, würde aus Sicht der Regierung
Probleme der Gleichbehandlung mit anderen Personengruppen aufwerfen
- etwa mit Wehr- oder Zivildienstleistenden sowie Beziehern von
Krankengeld, die innerhalb von zwei Jahren an mindestens 150 Tagen
kein Arbeitsentgelt erzielt haben. Die Linke hatte gefragt, ob sich
ein fiktiv berechnetes Arbeitsentgelt negativ auf die Höhe von
Arbeitslosengeld I auswirkt, wenn die Betroffenen im Anschluss an
Elternzeit arbeitslos werden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
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Siegfried F. Wolf