Berlin: (hib/VOM) Eine bedarfsgerechte
Verteilung der Mittel der Entwicklungszusammenarbeit und eine
gemeinsame EU-Strategie für jene Länder, die von den
Geberstaaten bislang nur unzulänglich erreicht werden, ist das
Ziel des im Mai vom EU-Ministerrat beschlossenen Verhaltenskodexes.
Unter der aktuellen portugiesischen EU-Präsidentschaft werde
das Thema der "instabilen und fragilen Staaten" eine zentrale Rolle
spielen, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/6103) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/5995) zur Umsetzung des EU-Verhaltenskodexes
"für Komplementarität und Arbeitsteilung in der
Entwicklungspolitik". Es sei nicht geplant, heißt es darin,
die Budgethilfe für instabile Staaten auszuweiten, sondern sie
als "Modalität" einzusetzen, wenn die Bedingungen es erlauben.
Für die Vergabe von Budgethilfe habe die EU differenzierte
Voraussetzungen verabschiedet. Die EU-Kommission hat sich den
Angaben zufolge verpflichtet, den Kodex ebenso umzusetzen wie die
Mitgliedstaaten, mit Ausnahme des Ziels einer stärkeren
geografischen Konzentration. Der Kodex gelte grundsätzlich
für alle Partnerländer, wobei vorgesehen sei, dass
Brüssel über die spezifischen Pläne zur Umsetzung
des Kodexes vorab berichtet und künftig in jedem Jahresbericht
Rechenschaft darüber ablegt. Gleichzeitig weise der Kodex den
Partnerländern eine zentrale Rolle zu. Mit den EU-Initiativen
für eine bessere Arbeitsteilung werde das Ziel verfolgt, die
Eigenverantwortung der Partnerländer sowie ihre Fähigkeit
zu stärken, bei der Geberkoordinierung Verantwortung zu
übernehmen. Neben der jeweiligen Bedürftigkeit
würden politische Gründe, regionale Aspekte oder
gewachsene Bindungen sowie übergeordnete deutsche und globale
Interessen, etwa im Klima- oder beim Tropenwaldschutz,
berücksichtigt, heißt es in der Antwort weiter.
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