Berlin: (hib/MPI) Anti-Mobbing-Beratungsstellen können laut Bundesregierung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen mitfinanziert werden. "Eine institutionelle Förderung von Beratungsstellen ist ausgeschlossen", schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/6154) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/6024). Sie fügt hinzu, ihr sei die Anzahl professionell betriebener Anti-Mobbing-Beratungsstellen nicht bekannt. Darüber würden keine Statistiken geführt. Wohl aber stellten das Bundesarbeitsministerium und die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Listen mit Beratungsstellen zur Verfügung (www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Arbeitsrecht/Mobbing/kontaktstellen.html und www.osha.de/topics/mobbing/mobbing-beratungsstellen).
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