Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Entfristung der beitragsfreien Entgeltumwandlung bei Betriebsrenten zum 1. Januar 2009 allein eine redaktionelle Bereinigung der Verordnung ist. In ihrer Antwort ( 16/6164) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/6082) heißt es weiter, im Weiteren wirke eine vorrangige gesetzliche Regelung des Vierten Sozialgesetzbuches, wonach das für die beitragsfreie Entgeltumwandlung verwendete Arbeitsentgelt vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen darf.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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