Berlin: (hib/SUK)
Minderheitenangehörigen, deren Namen im Kosovo aus dem
Einwohnerregister gestrichen wurden und denen dadurch das
Dauerwohnrecht und der Zugang zum Arbeitsmarkt und zur
Gesundheitsversorgung entzogen wurden, drohen nach der Verbesserung
der Sicherheitslage im Kosovo keine Gefahren. Der Hohe
Flüchtlingsrat der Vereinten Nationen sieht für
Minderheitenangehörige der Ashkali und Ägypter "keine
internationale Schutzbedürftigkeit mehr". Darauf weist die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/6190) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/6086) hin. Ob diese Menschen heute
staatenlos seien, hänge davon ab, ob sie im Gefolge des
Zerfalls der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien
"weder die Staatsangehörigkeit eines der Nachfolgestaaten noch
die irgendeines anderen Staates" erworben hätten. Dazu, wie
viele dieser so genannten "erased people" sich in Deutschland
aufhalten, gebe es keine Erkenntnisse. Auf die Frage der Linken
nach einer betroffenen Familie, die in Deutschland gelebt hat und
2005 nach Slowenien zurückgekehrt ist, "um der Abschiebung in
den Kosovo zu entgehen", teilt die Regierung mit, sie
äußere sich "aus datenschutzrechtlichen Gründen"
grundsätzlich nicht zu konkreten Asylverfahren. Auch die
Entscheidungen slowenischer Gerichte würden nicht kommentiert.
Zudem sei in der Sache ein Verfahren vor dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte anhängig. Sodass die
Regierung "keine Stellung zu den aufgeworfenen Rechtsfragen
nimmt".
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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