Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung bewertet ein weltweites Handelsverbot mit illegal eingeschlagenem Holz und illegalen Holzprodukten aufgrund WTO-rechtlicher Vorgaben als "problematisch". In ihrer Antwort ( 16/6177) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/6023) bescheinigt die Regierung freiwilligen bilateralen Partnerschaftsabkommen größere Erfolgsaussichten zur Eindämmung des Imports von illegalen Holzprodukten. Ferner müssten Verfahren weiterentwickelt werden, die es ermöglichen, illegales Holz und Holzprodukte zu identifizieren. Es gelte zudem, öffentliche Beschaffungsregelungen, die die Verwendung von illegalen Holzprodukten ausschließen, voranzutreiben. Die "Gemeinsame Beschaffungsrichtlinie des Bundes" zur Beschaffung von ausschließlich nachhaltig und legal produzierten Holzprodukten sei eine Maßnahme mit "Signalcharakter". In diesem Zusammenhang bezeichnete die Regierung auch die EU-Importrestriktionen als "ungeeignet", um illegalen Holzeinschlag zu bekämpfen.
Im Rahmen von Partnerschaftsabkommen mit den Herkunftsländern von Holz sollten diese ein fälschungssicheres und überprüfbares Dokument im einheitlichen Format ausstellen, aus dem hervorgeht, dass das Holz aus legalem Einschlag stammt. Soweit solche Abkommen bereits existierten, würden diese von den nationalen Zollbehörden überprüft. Eine solche Kontrolle hält die Bundesregierung für einen "ausreichenden nationalen Verzug".
Unterdessen stockt, laut Bundesregierung, eine Weiterentwicklung des "Aktionsplans zur Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT)", den die EU im Dezember 2003 beschlossen hat. Mit diesem Plan sollen Lizenzierungsverfahren für einen Legalitätsnachweis für Hölzer aus Partnerländern entwickelt werden. Die EU-Kommission habe sich zwar in ihrer Mitteilung zum FLEGT-Aktionsplan 2003 verpflichtet, eine Analyse weitergehender Maßnahmen sowie der Machbarkeit von Rechtsinstrumenten durchzuführen und dem Rat darüber zu berichten. Ein solcher Bericht liege dem Europäischen Parlament jedoch bisher nicht vor, schreibt die Regierung.
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