Berlin: (hib/HIL) "Mit hoher Kompetenz"
erfüllt der Deutsche Wetterdienst (DWD) nach Aussage der
Bundesregierung seine gesetzlichen Aufgaben der meteorologischen
Daseinsvorsorge und der meteorologischen Sicherung der
Verkehrsbereiche. Der DWD stehe dabei nicht in Wettbewerb zu
privaten Wetterdiensten, schreibt die Bundesregierung in ihrer
Antwort (
16/6205) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/5999), da sich die Aufgaben des DWD
wesentlich von denen privater Wetterfirmen unterschieden. Die
Liberalen hatten kritisiert, dass der DWD eventuell private Dienste
vom Markt verdränge. Es stelle sich die Frage, ob alle
Leistungen, die der DWD erbringe, zwingend von einer Behörde
erbracht werden müssten, so die FDP weiter. Die
Bundesregierung stellt in ihrer Antwort klar, dass ein Wetterdienst
wie der DWD - auch nach internationalem Verständnis - ein
wichtiger Bestandteil der nationalen Infrastruktur sei. Zu den
gesetzlich fixierten, staatlichen Aufgaben des DWD gehörten
die Wettervorhersage, Unwetterwarnungen und die
Klimaüberwachung. Außerdem, so die Regierung weiter,
hätten die Aufgaben des DWD hohe Sicherheitsrelevanz,
insbesondere für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz, die
Verteidigung, die Luftfahrt und die Seeschifffahrt. Für diese
Kernaufgaben, zu denen auch die Aufzeichnung meteorologischer
Vorgänge für nachfolgende Generationen gehöre,
unterhalte der DWD nach internationalen Standards ausgerichtete
meteorologische Mess- und Beobachtungsnetze am Boden und in der
freien Atmosphäre - einschließlich Fernerkundung mit
Radarsystemen und Radioaktivitätsmessungen in der Luft und im
Niederschlag. Kein privater Anbieter kann nach Aussage der
Bundesregierung diese komplexen Messnetze wie Radarsysteme,
Windprofiler, aerologische Systeme, Satellitensysteme,
Großrechner und internationale Telekommunikationssysteme
unterhalten, mathematisch-numerische Wettervorhersagemodelle
entwickeln und betreiben sowie anwendungsorientierte
Atmosphärenforschung ausführen. "Diese wesentlichen
Komponenten der nationalen Wetterdienste sind Elemente der
staatlichen Infrastruktur und entziehen sich wettbewerblichem
privatwirtschaftlichem Handeln", so die Bundesregierung.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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