Berlin: (hib/VOM) Das Bundeszentralamt
für Steuern hat im vergangenen Jahr in 17.941 Fällen ein
Zwangsgeld verhängt, weil Unternehmen versäumt haben, der
Behörde die vierteljährliche "zusammenfassende Meldung"
über Lieferungen in EU-Staaten zu übergeben. Dabei sind
Geldbußen in Höhe von 455.392 Euro festegesetzt worden,
wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/6237) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/6180) mitteilt. Im zweiten Quartal des
Jahres 2005 seien 9.519 und im dritten Quartal 2005 34.306
zusammenfassende Meldungen nicht abgegeben worden. Die Regierung
teilt mit, dass die Zahl der nach Ablauf der Abgabefrist nicht
vorliegenden zusammenfassenden Meldungen generell hoch ist. So
hätten im vergangenen Jahr 27,1 Prozent der Unternehmer an die
Abgabe erinnert werden müssen, 2005 seien es 22,7 Prozent und
2004 18,5 Prozent gewesen. Erfahrungsgemäß würden
aber nach der ersten Erinnerung etwa 80 Prozent der säumigen
Unternehmer ihre zusammenfassende Meldung abgeben.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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