Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung
stellt sicher, dass die kommunalen Spitzenverbände an der
Erarbeitung von Gesetzentwürfen und Verordnungen beteiligt
werden. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (
16/6304) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/6246). Danach achten die jeweils
zuständigen Ressorts des Bundes bei Gesetzentwürfen,
Referenzentwürfen und Vorlagen zu Rechtsverordnungen darauf,
dass bei der Behandlung kommunaler Belange die Notwendigkeit einer
Beteiligung kommunaler Spitzenverbände ausgelöst wird.
Dies gelte auch für das Bundesministerium des Innern mit
seiner besonderen Verantwortung für die Belange der Kommunen,
heißt es. Eine frühzeitige Beteiligung werde auch nicht
dadurch in Frage gestellt, dass ein Ministerium im Rahmen der
Ressortabstimmung sein Einvernehmen zur Beteiligung von
Ländern und Kommunalverbänden erklären müsse.
Zudem sehe die Geschäftsordnung des Bundestages die
Möglichkeit einer unmittelbaren Stellungnahme von auf
Bundesebene bestehenden, kommunalen Spitzenverbänden im
Ausschuss vor. Dort werde auch entschieden, ob wesentliche Belange
von Gemeinden und Gemeindeverbänden berührt würden,
erklärt die Regierung. Ein Einsichtsrecht in Vorgänge der
Bundesregierung bestehe dann, wenn dies verfassungsrechtlich
vorgegeben sei.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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