Berlin: (hib/MPI) Die Anerkennung von
Berufsqualifikationen der Heilberufe in der Europäischen Union
soll erleichtert werden. Der Ausschuss für Gesundheit
verabschiedete am Mittwoch dazu mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke einen Gesetzentwurf
der Bundesregierung (
16/5385) in geänderter Fassung. Die
Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten
sich. Mit dem Gesetzentwurf soll eine entsprechende Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates (2005/36/EG) in
deutsches Recht umgesetzt werden. Deren Ziel ist es, Hindernisse
bei der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit zu beseitigen.
So wird etwa geregelt, dass das Berufs- und Aufsichtsrecht des
Landes angewendet wird, in dem der Beruf ausgeübt wird. Mit
der Neuregelung werden berufliche Qualifikationen
grundsätzlich von den Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt.
Werden die geforderten Qualifikationen jedoch deutlich
unterschritten, kann ein Ausgleichslehrgang oder eine
Eignungsprüfung verlangt werden. Die Änderungen, die die
Unions- und die SPD-Fraktion eingebracht hatten, beziehen sich
vorrangig auf Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit bei
Unzuverlässigkeit sowie auf die Vergleichbarkeit von
Qualifikationen. Nach einer aktuellen Untersuchung des Instituts
für freie Berufe der Universität Erlangen stellen die
Heilberufe mit rund 300.000 Angehörigen den größten
Anteil der Freiberufler. Dazu zählen unter anderem Ärzte,
Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und
Tierärzte.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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