Berlin: (hib/HAU) Frauen und Mütter
werden bei der Förderung der Erwerbsintegration durch die
Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht benachteiligt. Das
schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (
16/6523) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/6298). Die BA komme ihrem gesetzlichen
Auftrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern und zur
besonderen Förderung von Frauen, um bestehende Nachteile zu
beseitigen, nach. Darauf wirke die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Rechtsaufsicht hin. Der Anteil von Frauen unter den
Betreuungskunden der BA lag im August dieses Jahres bei 66,7
Prozent, schreibt die Regierung weiter. Als Betreuungskunden
schätzt die BA Menschen mit schwer wiegenden
Vermittlungshemmnissen, die einer unmittelbaren Integration in den
Arbeitsmarkt entgegen stehen und bei denen zunächst an einer
Beseitigung dieser Hemmnisse gearbeitet werden muss, ein. Es sei
nicht zutreffend, so heißt es weiter, dass junge Mütter
nur auf Grund ihrer spezifischen sozialen Situation und
Verantwortung für ihre Kinder als Betreuungskunden eingestuft
werden. Ebenfalls unzutreffend sei es, davon auszugehen, dass
Betreuungskunden weniger arbeitsmarktpolitische Leistungen,
insbesondere weniger berufliche Bildungsmaßnahmen angeboten
werden. Die Bundesregierung teile jedoch die Auffassung, dass ein
wesentlicher Schlüssel, um die Erwerbstätigkeit von
Frauen mit Kindern zu erhöhen, in der Verfügbarkeit
ausreichender Kinderbetreuungsmöglichkeiten liege. Bis 2013
sollen daher bundesweit für rund ein Drittel der Kinder unter
drei Jahren Betreuungsplätze entstehen, davon 30 Prozent in
der Tagespflege.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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