Berlin: (hib/VOM) Die Effektivität der Zollverwaltung zu verbessern, ist das Ziel eines Entwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze ( 16/6560). Unter anderem ist vorgesehen, fünf Bundesfinanzdirektionen als neue Mittelbehörden der Bundesfinanzverwaltung neben dem Zollkriminalamt einzurichten. Damit sollen auch die Bestimmungen über Bezirk und Sitz, Aufgaben und Gliederung sowie Leitung der neuen Bundesfinanzdirektionen und der als reine Landesbehörden noch verbleibenden Oberfinanzdirektionen geändert werden. Zudem will die Regierung fachliche Weisungsrechte zwischen den Bundesfinanzdirektionen und dem Zollkriminalamt festlegen. Operative Aufgaben sollen von den Mittel- auf die Ortsbehörden der Bundesfinanzverwaltung verlagert werden. Die Bundesabteilungen bei den Oberfinanzdirektionen Chemnitz, Cottbus, Hannover, Hamburg, Karlsruhe, Koblenz, Köln und Nürnberg werden aufgelöst, die dort Beschäftigten sollen mit Wirkung vom 1. Januar 2008 an unmittelbare Beschäftigte des Bundes in den neuen Bundesfinanzdirektionen Nord, Mitte, West, Südwest und Südost sein.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf