Berlin: (hib/HIL) Die Bundesregierung muss das Personenbeförderungsgesetz an die im Mai vom Europäischen Parlament verabschiedete Nahverkehrsordnung anpassen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/6544) auf eine Kleine Anfrage der Grünen ( 16/6372) hervor. Die Regierung schreibt, die Änderungen beträfen vor allem "die Definition eigenwirtschaftlicher Verkehre und die Ausgestaltung des wettbewerblichen Verfahrens". Man prüfe derzeit in Zusammenarbeit mit den Ländern, welche Anpassungen im Einzelnen erforderlich seien. Die EU-Verordnung, mit der Wettbewerb im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ermöglicht werden soll, bildet nach Ansicht der Grünen einen "neuen Rechtsrahmen für den ÖPNV und hat erhebliche Auswirkungen auf die Genehmigungspraxis und die Einführung wettbewerblicher Vergabeverfahren".
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