Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung will
ein Anrecht auf Weiterbeschäftigung von Soldaten und
Zivilisten, die während eines Auslandseinsatzes schwer
verwundet wurden, gesetzlich verankern. Sie hat dazu den Entwurf
eines Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (
16/6564) vorgelegt. Der Rechtsanspruch auf
Weiterbeschäftigung soll für alle Soldaten, Richter,
Beamten und Angestellten des Bundes sowie Helfer des Technischen
Hilfswerkes gelten, deren Erwerbsfähigkeit durch eine
Verletzung während eines Auslandeinsatzes um mindestens 50
Prozent gemindert wurde. In einer Schutzzeit zur gesundheitlichen
Wiederherstellung sollen die Einsatzgeschädigten weder gegen
ihren Willen entlassen noch in den Ruhestand versetzt werden
können. Um eine Weiterbeschäftigung beim Bund oder die
Eingliederung in das Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu
sichern, sollen sie die erforderliche berufliche Qualifizierung
erhalten. Nach dem Willen der Bundesregierung soll das Gesetz
rückwirkend für alle Einsatzgeschädigten gelten, die
ihre Verletzung nach dem 1. Dezember 2002 erlitten haben und noch
im Dienst sind. Eine Ausnahme soll im Fall von posttraumatischen
Störungen möglich sein, die erst nach Beendigung des
Dienstverhältnisses auftraten. Die Bundesregierung
schätzt die anfallenden Kosten für die Umsetzung des
Gesetzes auf rund 1,56 Millionen Euro jährlich.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf