Berlin: (hib/BOB) Über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union hat die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf ( 16/6563) vorgelegt. Der EU-Rahmenbeschluss von Juli 2003 solle in das deutsche Recht umgesetzt werden. Vorgesehen sei, die Vorlage durch einige Änderungen des Gesetzes über die internationalen Rechtshilfe in Strafsachen umzusetzen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21. September bereits beschlossen, dass er keine Einwände gegen den Gesetzentwurf hat.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf