Berlin: (hib/MPI) Der Beitragssatz zur
Arbeitslosenversicherung soll zum 1. Januar 2008 von 4,2 auf 3,9
Prozent sinken. Wie aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Änderung des Dritten Sozialgesetzbuches (
16/6741) hervorgeht, wird dies bei der
Bundesagentur für Arbeit (BA) im kommenden Jahr zu
Mindereinnahmen von bis zu 2,2 Milliarden Euro führen. Die
Senkung des Beitrages leiste einen "nachhaltigen Beitrag zur
Senkung der Lohnnebenkosten" und beteilige die Beitragszahler an
der positiven Finanzentwicklung der BA, schreibt die Regierung.
Eine weitergehende Senkung des Beitragssatzes werde geprüft,
fügt sie in ihrer Gegenäußerung auf die
Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf hinzu. Mit dem
Gesetzentwurf, der am Mittwoch in erster Lesung behandelt wird,
sind zudem die Abschaffung des bisherigen Aussteuerungsbetrages und
die Einführung eines Eingliederungsbeitrages vorgesehen. Dies
führe im Jahr 2008 zu einer Nettoentlastung des Bundes und
einer entsprechenden Mehrbelastung der BA in Höhe von rund 3
Milliarden Euro. Beim bisherigen Aussteuerungsbetrag musste die BA
für jeden Arbeitslosen, der nach einem Jahr ins
Arbeitslosengeld II (Alg II) rutschte, eine Strafzahlung an den
Bund entrichten. Hintergrund ist, dass dass Arbeitslosengeld I (Alg
I) aus Versicherungsgeldern der BA, das Alg II aber vom Staat
bezahlt wird. Mit dem neuen Eingliederungsbeitrag soll sich die BA
nun zur Hälfte an den Aufwendungen des Bundes für
Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten im Bereich des Alg
II beteiligen. So werde eine angemessene Lastenverteilung zwischen
Bund und BA sichergestellt, heißt es in dem Entwurf. Der
Bundesrat begrüßt zwar die Abschaffung des
Aussteuerungsbetrages, lehnt aber die Einführung des
Eingliederungsbeitrages ab. Dieser Schritt führe aus seiner
Sicht zu einer Belastung der BA in Höhe von rund 5 Milliarden
Euro pro Jahr und stelle "im Ergebnis eine sachfremde Finanzierung"
von Leistungen der Grundsicherung durch Beitragsmittel dar,
heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer. Die
Bundesregierung erwidert, die Beiträge würden nach dem
Dritten Sozialgesetzbuch zur Arbeitsförderung und nicht zur
Arbeitslosenversicherung erhoben. Zu den Aufgaben der BA
gehöre die berufliche Eingliederung von Arbeitslosen. "Die
Bundesregierung kann deshalb in der Einführung des
Eingliederungsbeitrages keine sachfremde Finanzierung von
SGB-II-Leistungen erkennen", heißt es in der
Gegenäußerung. Die Abgrenzung, welche Leistungen
versicherungsfremd oder -konform sind, sei bisher weder in der
Wissenschaft noch in der Praxis "abschließend gelungen. Der
Gesetzgeber hat daher bei der Festlegung des Versicherungszwecks
einen Gestaltungsspielraum." Mit dem Entwurf wird zudem die Bildung
eines Versorgungsfonds auf den Weg gebracht. Ein wesentlicher Teil
der gesamten Personalkosten der BA-Beamten seien die künftigen
Versorgungsaufgaben. "Ohne eine weitergehende
Versorgungsrückstellung könnte sich in Zukunft die
Notwendigkeit einer Anhebung des Beitragssatzes oder der Aufnahme
von zinslosen Darlehen des Bundes ergeben", betont die Regierung.
Der Versorgungsfonds solle die Versorgung der rund 8.000
Pensionäre und der derzeit rund 20.000 aktiven Beamten der BA
sichern. Der Grundstock des Versorgungsfonds in Höhe von 2,5
Milliarden Euro werde der BA-Rücklage entnommen, weitere rund
45 Millionen Euro würden aus der Versorgungsrücklage des
Bundes zugeführt. Weiterhin sollen laut Entwurf künftig
die Beitragszahlungen des Bundes an die BA für die
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten entfallen. In dem
Entwurf heißt es, dadurch entstünden bei der BA
Mindereinnahmen in Höhe von 290 Millionen Euro. In den
Folgejahren sei mit ähnlichen Summen zu rechnen. Der Bundesrat
lehnt dies ab, da es sich um versicherungsfremde Leistungen
handele.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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