Reform der Unfallversicherung zunächst nur im
Organisationsrecht
Ausschuss für Arbeit und Soziales -
24.10.2007
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung will
vorerst nur die Organisationsstrukturen der gesetzlichen
Unfallversicherung reformieren. Beim Leistungsrecht gebe es auch
bei den Sozialpartnern unterschiedliche Auffassungen,
erörterte die Bundesregierung am Mittwoch im Ausschuss
für Arbeit und Soziales. Eine Reform dieses Bereichs werde
deshalb verschoben. Der Gesetzentwurf zum organisationsrechtlichen
Teil solle möglichst noch in diesem Jahr in den Bundestag
eingebracht werden, so dass die parlamentarische Arbeit "Ende
dieses, Anfang nächsten Jahres" begonnen und im Jahr 2008
beendet werden könne. Die Regierung legte dar, dass die
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung als privater Verein mit
hoheitlichen Aufgaben versehen eingerichtet werden solle. Damit
bleibe die Option für eine spätere Organisation als
Körperschaft öffentlichen Rechts bestehen. Die Vorgaben
für die Zahl der Trägervereine sollten bis 2009 stehen.
Die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften werde
voraussichtlich von 25 auf 9 reduziert. Bei den öffentlichen
Berufsgenossenschaften werde es wohl 16 in den Ländern und
drei auf Bundesebene (Post, Bahn, Unfallkasse des Bundes) geben.
Als weitere Reformaspekte nannte die Regierung die Neugestaltung
des Vermögensrechts und ein Konzept für
Altersrückstellungen sowie eine Neuregelung des
Insolvenzgeldes. Weiter hieß es von Seiten der Regierung,
dass das so genannte Überaltlastkonzept zur Neuregelung des
Lastenausgleichs realisiert werden solle. Nach diesem Vorschlag
einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe würde jede
Berufsgenossenschaft Altlasten, das heißt Renten für
Unfälle und Berufskrankheiten aus früheren Jahren, nur
noch in dem Umfang tragen, den sie nach den Strukturen im aktuellen
Geschäftsjahr zu tragen hätte. Die über diesem
Betrag liegenden Rentenlasten, die Überaltlast, würden
unter allen Trägern solidarisch aufgeteilt. Die SPD-Fraktion
begrüßte in der Sitzung, dass der Leistungsteil
zunächst ausgegliedert werde und dass als
Organisationsstruktur für den künftigen Spitzenverband
die Körperschaft öffentlichen Rechts "vom Tisch" sei. Die
Unions-Fraktion bezeichnete die Geschichte der Unfallversicherung
in Deutschland als "Erfolgsstory". Dennoch sei es wichtig, "mehr
Effektivität" ins System zu bringen, insbesondere beim Thema
Entschädigung. Die Oppositionsfraktionen konzentrierten sich
in ihren Beiträgen vor allem auf zeitliche Aspekte der
geplanten Reform.
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