Berlin: (hib/MPI) Die FDP-Fraktion will
die mit der Gesundheitsreform eingeräumte Möglichkeit
für gesetzliche Krankenkassen streichen, Wahltarife mit
Kostenerstattung anzubieten. Die Koalitionsfraktionen hätten
zu den Tarifen, mit denen Kassenpatienten etwa ein Einzelzimmer im
Krankenhaus wählen könnten, "keine einheitliche
Auffassung", heißt es zur Begründung in dem vorgelegten
Antrag (
16/6794). Die Abgeordneten verweisen auf eine
Sitzung des Gesundheitsausschusses von Mai. Sie fordern eine
"entsprechende Klarstellung im Gesetz", um "weitere Verwerfungen zu
vermeiden und um die damit zusammenhängenden Probleme zu
beseitigen". Bei den Wahltarifen mit Kostenerstattung tritt der
Versicherte in Vorleistung und reicht die Rechnung
anschließend bei seiner Kasse ein. Die FDP schreibt, bei der
gesetzlichen Krankenversicherung bestehe die Gefahr, dass es zu
Quersubventionierungen zwischen dieser Art Kostenerstattungstarif
und dem Bereich der Pflichtversicherung kommt. Im Übrigen
bestehe "ein unkalkulierbares Risiko, ob auf diesem Feld
tätige Krankenkassen ihren Status als Sozialversicherung
europarechtlich überhaupt halten können". Außerdem
unterlägen gesetzliche Krankenkassen auch mit dem Wahltarif
nicht den Bedingungen des Versicherungsvertrags- und des
Versicherungsaufsichtsgesetzes. Damit, so die FDP, hätten sie
jederzeit die Möglichkeit, mit einer Satzungsänderung
einen Wahltarif wieder zu schließen.
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