Berlin: (hib/BOB) Aus Sicht der
Bundesregierung bedarf die zuletzt 1987 überarbeitete
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) einer
umfassenden Novellierung. Dies macht sie in ihrer Antwort (
16/6577) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/6474) deutlich. Deshalb habe das
Bundesgesundheitsministerium im Sommer 2004 zur Vorbereitung einer
Novellierung eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der
Bundeszahnärztekammer, des Verbandes der privaten
Krankenversicherungen sowie von Vertretern der
Beihilfekostenträger eingesetzt. Obwohl die Beratungen in der
Arbeitsgruppe auf Bitten der Bundeszahnärztekammer vom April
bis Dezember 2005 unterbrochen waren, sei der Arbeitsentwurf
für den Leistungskatalog des Gebührensverzeichnisses der
neuen GOZ im Dezember 2006 vorgelegt worden. Wie die Regierung
weiter mitteilt, hat die Bundeszahnärztekammer erneut ihre
Teilnahme an den Beratungen von April 2006 bis März dieses
Jahres ausgesetzt. Dies geschah insbesondere deshalb, weil sie das
vom Gesundheitsministerium verfolgte Novellierungskonzept, das eine
grundsätzliche Anlehnung der neuen GOZ an die Leistungs- und
Bewertungsstrukturen der vertragszahnärztlichen
Vergütungsregelung vorsieht, ablehnt, heißt es. In der
Sitzung der zuständigen Arbeitsgruppe Anfang September 2007
seien den von der Bundeszahnärztekammern entsandten
Beobachtern das Berechnungsverfahren zur Ermittlung der
quantitativen Auswirkungen und die hierfür herangezogenen
Datenquellen erläutert worden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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