Berlin: (hib/MPI) Um Regeln für die
genetische Untersuchung bei Menschen geht es am Mittwoch, dem 7.
November, im Gesundheitsausschuss. Der öffentlichen
Anhörung von 15 bis 18 Uhr im großen Saal des
Bundesfinanzministeriums (Wilhelmstraße 97 in Berlin) liegt
ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (
16/3233) zugrunde. Dessen Ziel sei es, "den mit
der genetischen Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften
verbundenen möglichen Gefahren für die Achtung und den
Schutz der Menschenwürde, die Gesundheit und die
informationelle Selbstbestimmung zu begegnen", heißt es in
der Begründung. Gleichzeitig sollen die Chancen der
Gendiagnostik gewahrt bleiben. Die Fraktion strebt ein allgemeines
Diskriminierungsverbot an, mit dem sichergestellt werden soll, dass
die genetische Verfassung eines Menschen nicht zu Benachteiligungen
im Arbeitsleben oder beim Abschluss von Versicherungen führt.
Ferner wollen die Abgeordneten das Recht des Einzelnen auf
Nichtwissen festschreiben. Niemand dürfe gezwungen werden,
seine genetische Disposition zur Kenntnis nehmen, heißt es
dazu. Notwendig sei zudem, die Qualität von genetischen
Untersuchungen zu gewährleisten. Diejenigen, die Gentests
machen, sollten deshalb ihre Fachkenntnis und Zuverlässigkeit
unter Beweis stellen. Zudem will die Fraktion konkrete
Anforderungen an die Aussagefähigkeit von Gentests stellen.
Dazu soll unter anderem eine Gendiagnostik-Kommission eingerichtet
werden. Die Parlamentarier fordern zudem umfassende Aufklärung
und Beratung vor der Einwilligung in einen genetischen Test. Bei
vorgeburtlichen genetischen Untersuchungen sei auf die
psychosoziale Beratung hinzuweisen. Für Minderjährige und
nichteinwilligungsfähige Menschen müsse es besondere
Schutzbestimmungen geben, so die Grünen. Außerdem
dürften genetische Untersuchungsergebnisse nicht an
Versicherungen, Arbeitgeber und Polizei weitergegeben werden. Als
Experten sind Vertreter unter anderem der gesetzlichen und privaten
Krankenkassen, der Bundesärztekammer, der Bundesvereinigung
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, der
Deutschen Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin,
des Deutschen Behindertenrates und des Verbandes Forschender
Arzneimittelhersteller geladen. Zudem werden auch zehn
Einzelsachverständige Rede und Antwort stehen, darunter
Professor Claus Bartram vom Institut für Humangenetik in
Heidelberg und Professor Irmgard Nippert von der Westfälischen
Wilhelms-Universität Münster.
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