Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung weist den Vorwurf zurück, sie hätte den Bundestag unzureichend über die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr während des G8-Gipfels informiert. In ihrer Antwort ( 16/7427) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/7228) weist die Regierung jedoch darauf hin, dass eine vorherige Bekanntgabe detaillierter Informationen über Unterstützungsleistungen der Streitkräfte im Inland nach Artikel 35 des Grundgesetzes den ungefährdeten Ablauf gefährde.
Nach Auskunft der Regierung liegen derzeit sechs positiv entschiedene Anträge auf Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Zuge der Amtshilfe vor; diese seien vom Bundespräsidialamt und dem Bundeskanzleramt gestellt worden. Im Wesentlichen handele es sich dabei um die Bereitstellung von medizinischem Personal im Umfang von zwei bis vier Soldaten und Fahrzeugen für offizielle Veranstaltungen. Zudem lägen derzeit drei weitere Anträge auf Unterstützungsleistungen im Zuge der Amtshilfe vor, die noch nicht abschließend bearbeitet seien. Darüber hinaus seien derzeit acht Anträge auf Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter, das heißt nichtstaatlicher Stellen, entschieden worden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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