Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Bundesmeldegesetz frühestens Anfang 2009 in Kraft treten kann. Das geht aus der Antwort ( 16/7383) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/7205) hervor. Derzeit, so heißt es, gebe es noch keine konkreten Festlegungen zu Einzelfragen eines künftigen Bundesmeldegesetzes. In Kürze werde jedoch mit der Abstimmung des Entwurfes zwischen Bundesressorts und Ländern begonnen. Sollte es dabei nicht zu gravierenden Verzögerungen kommen, könne die Bundesregierung den Gesetzentwurf im Frühjahr 2008 beschließen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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