Berlin: (hib/MPI) Der Gesundheitsausschuss
beginnt am Montag, 21. Januar, mit seinen insgesamt
elfstündigen Anhörungen zur geplanten Reform der
Pflegeversicherung. Zunächst stehen von 11:00 bis 13:00 Uhr
unter anderem die Themen Entbürokratisierung und
Qualitätssicherung auf der Tagesordnung. Um die auch in der
Koalition umstrittene Einführung von Pflegestützpunkten
geht es dann von 14:00 bis 19:00 Uhr. Weitere Themen der
Nachmittagsveranstaltung sind die Pflegezeit, der Pflegebegriff und
die Versorgung Demenzerkrankter. Beide Anhörungen finden im
SPD-Fraktionssaal 3 S001 im Reichstagsgebäude statt. Der
Gesetzentwurf der Bundesregierung (
16/7439,
16/7486) sieht vor, die Pflegeberatung sowie
die Pflege altersverwirrter Menschen zu verbessern. Auch will die
Regierung das Prinzip "ambulant vor stationär" stärken.
Dem Entwurf zufolge soll der Pflegebeitrag zum 1. Juli 2008 um 0,25
Punkte auf 1,95 Prozent für Versicherte mit und auf 2,2
Prozent für Versicherte ohne Kinder erhöht werden. Das
führt den Angaben zufolge zu jährlichen Mehreinnahmen in
Höhe von 2,5 Milliarden Euro. Erstmals seit Einführung
der Versicherung im Jahr 1995 sollen die Pflegesätze
erhöht werden. Zu den wichtigsten der vorgesehenen Neuerungen
zählt die Schaffung von Pflegestützpunkten für
jeweils 20.000 Einwohner. In diesen sollen sich Bürger
individuell über Pflegeleistungen, -einrichtungen etc.
informieren können. Für die Dauer von bis zu sechs
Monaten soll außerdem für die Pflege von
Angehörigen ein Anspruch auf unbezahlte, sozialversicherte
Freistellung von der Arbeit eingeführt werden. Des Weiteren
erhalten laut Entwurf Demenzkranke, psychisch Kranke oder geistig
behinderte Menschen künftig eine Zusatzleistung von bis zu
2.400 Euro jährlich, auch wenn für sie ein
Betreuungsbedarf, aber noch keinen erheblichen Pflegebedarf
nachgewiesen wird. Zur Qualitätsverbesserung sollen
Pflegeeinrichtungen und -dienste regelmäßig und
unangemeldet überprüft werden. Die Oppositionsfraktionen
haben jeweils ihre eigenen Vorstellungen unterbreitet. Die
FDP-Fraktion plädiert in ihrem Antrag (
16/7491) dafür, die Versicherung auf ein
kapitalgedecktes und prämienfinanziertes System umzustellen.
Dieses müsse mit einem steuerfinanzierten sozialen Ausgleich
verbunden werden. Dagegen tritt die Fraktion Die Linke (
16/7472) für die Einführung einer
solidarischen Bürgerversicherung ein. Die Trennung zwischen
privater und gesetzlicher Pflegeversicherung solle aufgehoben
werden. Außerdem müssten die Arbeitgeber wieder
insgesamt zur Hälfte an den Beiträgen für die
Pflegeversicherung beteiligt werden. Zudem setzen sich die
Abgeordneten für einen Qualitätsvergleich (Benchmarking)
der Pflegeeinrichtungen nach bundeseinheitlichen Kriterien ein.
Außerdem sollten zukunftsfähige Betreuungsformen,
beispielsweise betreutes Wohnen oder Wohngemeinschaften,
gefördert werden. Die Linke verlangt eine sechswöchige
bezahlte Pflegezeit für Erwerbstätige, die der
Organisation der Pflege von Angehörigen oder nahestehenden
Personen dient. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht
sich in ihrem Antrag (
16/7136) dafür stark, die gesetzliche und
die private Pflegeversicherung in einer Bürgerversicherung
zusammenzufassen. Ferner verlangen die Grünen, eine
Demografiereserve zur Abfederung steigender finanzieller
Belastungen zu schaffen. Zudem sollten alle Versicherten einen
Anspruch auf individuelle Pflege- und Wohnberatung,
Aufklärung, Unterstützung und Begleitung durch ein
neutrales und unabhängiges Fallmanagement erhalten. Die
Abgeordneten setzen sich darüber hinaus für eine maximal
dreimonatige gesetzliche Pflegezeit zur Organisation der Pflege
oder zur Sterbebegleitung ein.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
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Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
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