Berlin: (hib/MPI) Die Pläne der
Bundesregierung zur Qualitätsverbesserung in der Pflege
stoßen bei Experten auf viel Zustimmung. Zum Auftakt der
insgesamt elfstündigen Anhörungen zur Pflegereform
betonte Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen
Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS), es sei
richtig, dass die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK)
Pflegeeinrichtungen künftig spätestens alle drei Jahre
prüfen sollen. Die jetzige Prüffrequenz liege bei etwa 20
Prozent und würde mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (
16/7439) auf rund 30 Prozent angehoben. Ebenso
wichtig sei es, so Pick weiter, die Prüfberichte für
Laien verständlich zu veröffentlichen. Damit werde die
Transparenz über die Qualität der Pflege geschaffen.
Pflegebedürftige und Angehörige erhielten endlich die
Möglichkeit, sich umfassend zu informieren, sagte Pick. Er
forderte, dass es bundeseinheitliche Kriterien für die
Veröffentlichung geben müsse. Insgesamt nahmen in der
ersten Runde der Anhörungen 66 Verbände und fünf
Einzelsachverständige Stellung zu dem Regierungsentwurf sowie
zu den Vorlagen der Oppositionsfraktionen (
16/7491,
16/7472,
16/7136). Auch der Bundesverband der kommunalen
Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB) begrüßte
die vorgesehenen regelmäßigen und unangekündigten
Prüfungen von Pflegeeinrichtungen und -diensten. Gleichwohl
sollten "Einrichtungen, die nicht so gut sind, öfter
geprüft werden", sagte BKSB-Referentin Sabine Mattes. Dieter
Lang von der Verbraucherzentrale Bundesverband fügte hinzu,
bei den Prüfungen müsse die Lebensqualität der
Betreuten ein höherer Stellenwert eingeräumt werden. Elke
Bartz vom Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen
verlangte, die Bewohner von Pflegeheimen müssten sehr viel
besser in die Prüfung einbezogen werden. Nachbesserungsbedarf
gibt es nach Auffassung des Medizinischen Dienstes bei der
Regelung, dass Pflegeeinrichtungen die Regelprüfung durch von
ihnen in Auftrag gegebene Prüfzertifikate lockern können.
Pick sagte, Zertifizierungen seien ein Instrument des internen
Qualitätsmanagements und könnten keinesfalls die externe
Kontrolle durch unabhängige Prüfinstitutionen wie den MDK
ersetzen. Auch der AOK Bundesverband und der Verband der
Angestellten Krankenkassen drangen in der Anhörung darauf,
dass die Prüfung "neutral und unabhängig" erfolgen
müsse. Kritik an dieser Regelung hatte zuvor bereits der
Bundesrat in seiner Stellungnahme (
16/7486) zur Pflegereform geäußert.
Dagegen begrüßten der Deutsche Caritasverband und der
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, dass der Gesetzgeber mit der
Regelung das interne Qualitätsmanagement stärke. Die
Stichprobenüberprüfung sollte allerdings auf zehn statt
der vorgesehenen 20 Prozent der zertifizierten Einrichtungen
beschränkt werden, sagte Caritas-Referentin Elisabeth
Fix.
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