Berlin: (hib/BOB) Um die Modernisierung
des GmbH-Rechts geht es in einer Anhörung, die am Mittwoch,
23. Januar, im Rechtsausschuss stattfindet. Grundlagen sind ein
Gesetzentwurf der Bundesregierung (
16/6140) sowie ein Antrag der Freien Demokraten
(
16/671). Die Regierung beabsichtigt, dass
Gesellschaften mit beschränkter Haftung wesentlich leichter
und billiger gegründet werden können. So soll das
Stammkapital, das bei der Gründung einer GmbH aufgebracht
werden muss, von 25.000 auf 10.000 Euro sinken. Zur Verringerung
des Aufwands wird ein Mustergesellschaftsvertrag für
unkomplizierte Standardfälle als Anlage zum GmbH-Gesetz
beigefügt. Bei dessen Verwendung entfällt eine
Beurkundung, so die Vorstellung der Regierung. Zusammen mit den
ebenfalls aufgenommenen Mustern für die
Handelsregisteranmeldung könne die Eintragung der Gesellschaft
in das entsprechende Register in diesen Fällen ohne rechtliche
Beratung bewältigt werden. Der FDP-Antrag hat vor allem zum
Ziel, dass die Bundesregierung die Vorlage staatlicher
Genehmigungen abschafft. Zu der Anhörung sind eingeladen
Tilman Götte, Präsident der Bundesnotarkammer; Professor
Wulf Goette, Vorsitztender Richter am Bundesgerichtshof; Professor
Barbara Grunewald von der Universität Köln (Lehrstuhl
für Bürgerliche Recht und Wirtschaftsrecht); Professor
Ulrich Haas von der Universität Mainz (Lehrstuhl für
Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht); Professor Heribert
Hirte LL.M. von der Universität Hamburg (Fakultät
für Rechtswissenschaft); Professor Michael Hoffmann-Becking
von Deutschem Anwaltverein; Professor Peter Jung von der
Universität Basel (Juristische Fakultät); Professor
Marcus Lutter vom Zentrum für Europäisches
Wirtschafsrecht der Universität Bonn; Jürgen
Möllering vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag;
Professor Peter Ries, Richter am Amtsgericht Charlottenburg und
Professor an der Fachhochschule für Verwaltung und
Rechtspflege Berlin, Eckart Sünner vom Bundesverband der
Deutschen Industrie und Ulrich Wanner-Laufer, Rechtsanwalt aus
Frankfurt am Main. Der Anhörung beginnt um 14 Uhr im
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101.
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(ab 01.04.2008 )
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