Berlin: (hib/VOM) Die FDP fordert die
Bundesregierung auf, ihren Gesetzentwurf zur Reform des
Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts zurückzuziehen. Wie es
in einem Antrag (
16/7765) heißt, enthalte der Entwurf
nicht die in der Koalitionsvereinbarung angekündigten
Steuererleichterungen für Unternehmen, sondern führe zum
Teil zu massiven Steuererhöhungen, vor allem für die
Erben oder Übernehmer von mittelständischen
Personengesellschaften. Die Liberalen schätzen, dass das
Steueraufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer aufgrund der
höheren Bewertung vor allem von Immobilien und Unternehmen
künftig weiter über dem durchschnittlichen Aufkommen der
letzten Jahre liegen werde. Einzelheiten der vom
Bundesverfassungsgericht geforderten Bewertung nach Verkehrswerten
seien im Entwurf nicht enthalten, sondern sollten nach dem Willen
der Regierung durch eine Rechtsverordnung festgelegt werden. Da die
Bewertung über die Höhe der zu entrichtenden Steuer
entscheide, sei es jedoch unabdingbar, so die Abgeordneten, dass
das Bewertungsverfahren vollständig gesetzlich geregelt wird.
Darüber hinaus wirft die FDP der Regierung "Wortbruch
gegenüber dem Mittelstand" vor. Noch in der
Koalitionsvereinbarung habe sie zugesagt, die Vererbung von
Unternehmen ganz von der Steuer freizustellen, wenn die Unternehmen
zehn Jahre lang weitergeführt werden. Jetzt sei geplant, in
jedem Fall 15 Prozent des Betriebsvermögens der Steuerpflicht
zu unterwerfen. Da sich wegen der Änderungen des
Bewertungsrechts die Bemessungsgrundlage auf mindestens das Drei-
bis Vierfache erhöhen dürfte, würden
Unternehmenserben in nennenswerter Größenordnung Steuern
bezahlen, da die Steuersätze unverändert blieben. Damit
würde der Generationenübergang in arbeitsplatzintensiven
Familienpersonengesellschaften unzumutbar durch die Steuer
belastet. Auch sollten Geschwister, Nichten, Neffen und bei
Schenkungen auch Eltern und Großeltern nicht wie "fremde
Sippe" behandelt werden, heißt es in dem Antrag. Nach den
Vorstellungen der Regierung sollten sie im Erbfall ein Drittel
ihres Erbes dem Fiskus überlassen, bei höheren
Erbschaften sogar die Hälfte. Die FDP nennt dies
"Teilenteignung". Im Übrigen weist die Fraktion auf
Länder wie Schweden hin, die die Erbschaftsteuer abgeschafft
hätten. Andere wie Österreich ließen sie auslaufen.
In Frankreich sollen 90 Prozent aller Erbfälle steuerfrei
gestellt werden, betont die Fraktion.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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