Berlin: (hib/BOB) Mit dem Beitritt der Europäischen Union (EU) zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist frühestens im nächsten Jahr zu rechnen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/7683) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 16/7543) mit. Als Gründe nennt sie unter anderem, dass sowohl der Vertrag von Lissabon als auch ein Zusatzprotokoll zur EMRK noch nicht in Kraft getreten seien. Die Bundesregierung befürworte einen baldigen Beitritt, da sie der Auffassung sei, dass dieser einen wichtigen Beitrag für die Kohärenz des europäischen Menschenrechtsschutzes darstelle, heißt es in der Antwort. Die Regierung habe sich deshalb im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft mit Erfolg für ein so genanntes Memorandum oft Understanding zwischen EU und Europarat eingesetzt, das unter anderem die grundsätzliche politische Einigung für einen Beitritt der EU zur EMRK enthalte.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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