Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung hat
auf die Vorfälle mit so genannten Schrottimmobilien reagiert,
mit denen Bürgern in mehr als 300.000 Fällen Immobilien
als Vermögensanlage oder als Altersvorsorge verkauft worden
waren, deren Wert häufig unter der Hälfte des
Verkaufspreises gelegen habe. Zahlreiche Gesetzesänderungen
seien seitdem in Kraft getreten, heißt es in der Antwort der
Regierung (
16/7666) auf eine Kleine Anfrage der
Grünen (
16/7598). Die Regierung weist besonders auf ein
Gesetz vom August 2002 hin, das kurz nach den ersten bekannt
gewordenen Fällen verabschiedet worden sei. Im Vordergrund
habe das Ziel gestanden, dem Verbraucher die Zeit für eine
ausreichende Prüfung des Angebots zu geben. Seitdem soll der
Notar bei der Beurkundung von Grundstückgeschäften mit
Verbrauchern darauf hinwirken, dass diese den Beurkundungstermin
persönlich wahrnehmen oder sich von einer Vertrauensperson,
nicht jedoch von einem Anlagevermittler vertreten lassen. Ferner
solle dem Verbraucher der Vertragstext zwei Wochen vor dem
Beurkundungstermin zur Verfügung stehen, damit er Zeit hat,
sich mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinanderzusetzen.
Weiteren Schutz vor übereilten Geschäften biete das jetzt
im Bürgerlichen Gesetzbuch für alle
Verbraucher-Darlehensverträge vorgesehene Widerrufsrecht.
Falls das Kreditgeschäft und der Immobilienkauf eine
wirtschaftliche Einheit darstellen, könne der Verbraucher bei
Widerruf des Darlehensvertrages anstelle der
Darlehensrückzahlung sogar die Immobilie an die Bank
herausgeben. Insoweit besteht nach Ansicht der Regierung für
Neuverträge jetzt "eine klare und eindeutige Rechtlage". Diese
habe allerdings aus rechtsstaatlichen Gründen nicht auf
Altfälle erstreckt werden können.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
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