Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen setzt sich dafür ein, dass bei
der pauschalierten Regelleistung des Arbeitslosengeldes II (Alg II)
individuelle Besonderheiten berücksichtigt werden. Das
betreffe etwa Sonderausgaben bei der Bekleidung aufgrund von
Übergrößen. "Das Prinzip der individuellen
Bedarfsdeckung, das sich direkt aus dem Sozialstaatsprinzip des
Grundgesetzes ableiten lässt, darf durch die Pauschalierung
nicht ausgehebelt werden", schreiben die Abgeordneten in ihrem
Antrag (
16/7838). So müssten Kindern und
Jugendlichen zusätzliche Sachleistungen gewährt werden,
solange kein eigenständiger Regelsatz für Kinder und
Jugendliche existiert. Ferner wendet sich die Fraktion gegen eine
Regelung der zum Jahresanfang in Kraft getretenen
Alg-II-Verordnung, wonach beispielsweise die Verpflegung bei einem
Krankenhausaufenthalt auf die Regelleistung angerechnet wird. Dies
könne eine Kürzung der Regelleistung um bis zu 35 Prozent
nach sich ziehen, schreibt die Fraktion. Ein ähnliches Problem
sieht sie bei der Anrechnung von karitativen Verpflegungsleistungen
in Kindertagesstätten und Schulen. Ferner problematisieren die
Abgeordneten die Berechnung der Einkommen von Selbstständigen,
die ergänzendes Alg II bekommen. Künftig solle der Abzug
von Betriebsausgaben nicht mehr nach den Maßstäben des
Steuerrechts erfolgen, sondern weitgehend dem Ermessen der
Fallmanager im Jobcenter unterliegen. Diese Regelung müsse die
Bundesregierung rückgängig machen, verlangen die
Grünen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
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