Berlin: (hib/MAP) Das Land Berlin habe
laut Bundesregierung keine Gedenkstätte im Gebäude des
ehemaligen Reichskriegsgerichts einrichten wollen. Es sei nicht mit
einer entsprechenden Forderung an den Bund herangetreten,
heißt es in der Antwort der Bundesregierung (
16/7810) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/7577). Das Gebäude sei im Jahr 2005 vom
Bund an einen privaten Investor verkauft worden. Rund 1.400
Menschen, darunter zahlreiche Widerstandskämpfer, seien dort
von den NS-hörigen Richtern zum Tode verurteilt worden,
kritisierte Die Linke in ihrer Anfrage. Ein würdiges Gedenken
an diese Ermordeten stehe noch aus. Die Einrichtung von
Gedenkstätten falle nach der Kompetenzordnung des
Grundgesetzes in die Kulturhoheit der Bundesländer,
heißt es in der Antwort der Regierung. Die Liegenschaft
"ehemalige Reichsmilitärgericht, Gerichts- und
Wohngebäude mit Vorgarten" sei in die Denkmalliste des Landes
aufgenommen worden. Dieser Status werde von einem Verkauf des
Grundstücks nicht berührt, heißt es weiter. Der
Käufer habe sich zudem vertraglich verpflichtet, alle
Gedenktafeln zukünftig bestehen zu lassen, so die
Bundesregierung.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf